Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft. Durch fehlende Erdgaslieferungen aus Russland und die Verknappung des Angebots haben sich die Börsenpreise für Erdgas und Strom massiv verteuert.
Die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme übernimmt und auch die Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse, die ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar 2023 greift.
Gute Nachrichten: Sie müssen nichts tun. Die Erdgas Mittelsachsen GmbH kümmert sich darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wohnen Sie zur Miete, erhalten Sie die Entlastungen über Ihre Betriebskostenvorauszahlung bzw. -abrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.
Als Mieter haben Sie häufig keinen direkten Vertrag mit Ihrem Gas- oder Wärmeversorger abgeschlossen, sondern Ihr Vermieter. Ihr Vermieter erhält deshalb die Entlastungen und muss diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie weitergeben. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn Ihre Betriebskostenvorauszahlung bereits deutlich erhöht wurde, müssen Ihre monatlichen Vorauszahlungen bereits während der laufenden Abrechnungsperiode angepasst werden. Setzen Sie sich am besten direkt mit Ihrem Vermieter in Verbindung, sollten Sie Fragen dazu haben.
Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 Cent je Kilowattstunde. Wird Fernwärme bezogen, wird der Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.
Sparen lohnt sich also, denn: verbraucht man mehr als 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs muss dafür der in der Regel deutlich höhere Vertragspreis bezahlt werden.
Für Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.
Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: wird mehr als 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verbraucht, muss der i.d.R. höhere Vertragspreis bezahlt werden
Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Heizstrom.
Durch die staatliche Preisbremse möchte der Gesetzgeber Kundinnen und Kunden vor sehr hohen Energiepreisen schützen. Wer mehr als 12 Cent für die Kilowattstunde Gas bezahlt, erhält eine staatliche Unterstützung. Dieser vergünstigte Preis gilt allerdings nur für 80 Prozent des prognostizierten Vorjahresverbrauchs. Wird mehr verbraucht, muss dafür der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden. Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter 12 Cent pro Kilowattstunde greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse.
Wir sind gesetzlich verpflichtet bei Preisveränderungen die Kunden mindestens sechs Wochen von der Preiserhöhung zu informieren. Bei einer Preiserhöhung zum 01.01.2023 erhalten Sie bereits Mitte November die Information zur Preiserhöhung. Die Preisbremsen dagegen wurden erst kurz vor Weihnachten von der Bundesregierung beschlossen.
Daher konnten wir die Energiepreisbremsen in den Preisanpassungsschreiben noch nicht berücksichtigen und unsere Kundinnen und Kunden darüber informieren. Selbstverständlich setzen wir die Preisbremsen fristgerecht für Sie um. Sie erhalten die Entlastungen für Januar und Februar, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, mit Ihrem März-Abschlag. Detaillierte Informationen zu Ihrer persönlichen Entlastung und Ihrem neuen Abschlagsplan erhalten Sie bis Ende Februar 2023.
Bei einem Umzug wird zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrages die bisherige Verbrauchsprognose für die Wohnung oder für das Haus herangezogen. Auf dieser Basis wird dann Ihr Entlastungsbetrag berechnet.
Grundlage zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrags ist die aktuelle Prognose Ihres Verbrauchs durch den Netzbetreiber auf Basis des Vorjahresverbrauches. Sollten uns in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.
Grundlage zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrags ist die Prognose Ihres Verbrauchs zum September 2022 auf Basis Ihres Vorjahresverbrauches. Sollten uns in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.
Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr – gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.
Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.
Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen.
Ein Beispiel: Für Familie Müller wird ein staatlicher Entlastungsbetrag für ihren Gasverbrauch in Höhe von 1.200 Euro berechnet. Bei 12 Abschlägen reduziert sich ihr monatlicher Abschlag somit um 100 Euro. Im Januar und Februar 2023 bezahlt Familie Müller ihren Abschlag noch gemäß Vertragspreis. Im März erhält sie dann die Entlastung für die Monate Januar, Februar und März. Dadurch ist ihr Abschlag im März besonders niedrig.
Ja, sparen lohnt sich mehr denn je! Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
Zum anderen aus folgendem Grund: Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80 Prozent Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs immer. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die 80-Prozent-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück – die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Sparen belohnt der Staat also besonders. Umfangreiche Energiespartipps finden Sie HIER
Eine sichere zeitliche Prognose wagen wir derzeit noch nicht abzugeben.
Marktbeobachter gehen davon aus, dass sich die Strom- und Erdgaspreise auch mittelfristig auf einem höheren Niveau als vor der Krise einpendeln werden. Um Ihnen ein Beispiel zu nennen: Am Terminmarkt wird Anfang Januar 2023 Erdgas für die Lieferung im Jahr 2025 mit sieben Cent pro Kilowattstunde gehandelt. Das ist dreimal mehr, als Anfang 2022 gezahlt werden musste.
Es sind gute Nachrichten für Kunden, dass die Großhandelspreise für Gas in den vergangenen Wochen wieder gefallen sind, nicht zuletzt aufgrund der nahezu vollständig gefüllten Gasspeicher und einer aktuell sehr milden Witterung. Unmittelbar hat das jedoch keinen Effekt auf den aktuellen Gaspreis der Kundinnen und Kunden der EMS. Dies liegt daran, dass wir die vertraglich vereinbarten Energiemengen für unsere Kunden frühzeitig und langfristig beschaffen. Und da die Gaspreise stark schwanken, kauft die EMS nicht alles auf einmal ein, sondern beschafft das benötigte Gas in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar und nicht 1:1 auf den Gaspreis für Endkunden aus.
Dies ist auch der Grund, weshalb der Gaspreis der Kundinnen und Kunden nicht im gleichen Umfang fällt, wenn die Börsenpreise kurzzeitig fallen. Preissenkungen an der Börse kommen erst mit einer gewissen Verzögerung bei den Kunden an. Umgekehrt steigt der Endkunden-Gaspreis auch nicht 1:1 mit dem Börsenpreis. Unsere vorausschauende Beschaffungsstrategie glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen. Dadurch musste die EMS in den zurückliegenden Monaten die Preise weniger stark anheben als Wettbewerber, die eine eher kurzfristige und spekulative Einkaufspolitik verfolgen.
Sicher ist, dass die EMS Bezugskostensenkungen selbstverständlich weitergeben werden und fallende Preise an den Beschaffungsmärkten somit mittelfristig auch bei den Kundinnen und Kunden ankommen.
Möchten Sie wissen, wie Sie durch effektives Energiesparen Ihre Kosten senken können? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Auch auf unserer Website haben wir Tipps zum Energiesparen für Sie bereitgestellt.