Allgemeine Geschäftsbedingungen der Erdgas Mittelsachsen GmbH

Stand: 2019 


Geltungsbereich der Bedingungen des Auftraggebers

Der nachfolgend verwendete Begriff „Auftragnehmer“(AN) ist bei Kauf-/Werksverträgen gleichzusetzen mit „Verkäufer/Unternehmer“ Entsprechendes gilt für die Bezeichnung „Auftraggeber“ (AG) und „Käufer/Besteller“ Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen unseren Bestellungen zugrunde und gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des AN wird widersprochen. Sie gelten nur, soweit sich der AG schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder Teilen davon einverstanden erklärt.


1. Rangfolge

  • die Bestimmungen eines vorliegenden Rahmenvertrages
  • das Auftragsschreiben des AG mit rechtsverbindlichen Unterschriften,
  • die Leistungsbeschreibung des EMS Leistungsverzeichnisses inkl. der jeweils gültigen Preise,
  • die in der Bestellung aufgeführten weiteren technischen Richtlinien (in der jeweils gültigen Fassung) und Vertragsbedingungen
  • (ZTVA-StB 97, ZTV-SA 97, VOB/C in der jeweils gültigen Fassung)


2. Ausführung/Umweltschutz, Sicherheit, Gesundheitsschutz und Qualität

3.1 Der AN hat die anerkannten Regeln der Technik , gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und die betrieblichen Regeln und Vorschriften des AG zu berücksichtigen (in den jeweils gültigen Fassungen). Insbesondere hat der AN die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln, die „Allgemeinen Vorschriften“ BGVA 1 sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten (jeweils in gültigen Fassungen). Maschinen und technische Arbeitsmittel sind entsprechend der Maschinenverordnung mit der Betriebsanleitung und einer EG-Konformitätserklärung zu liefern. Es sind vorzugsweise Arbeitsmittel mit CEKennzeichnung zu liefern. Ist ein Prüfzeichen nicht erteilt, ist die Einhaltung der o.g. Vorschriften auf Verlangen des AG nachzuweisen.

3.2 Der AN hat bei Vertragsabschluss eine Kopie der gültigen Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Abs. 1 Satz 1 Einkommenssteuergesetz an den AG auszuhändigen. In Fällen, in denen die Freistellungsbescheinigung auf einen bestimmten Auftrag beschränkt ist, ist sie dem AG im Original auszuhändigen. Folgebescheinigungen sind unaufgefordert dem AG zur Verfügung zu stellen.

3.3 Für den Fall, dass der AN Stoffe liefert, die Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind, ist der AN verpflichtet, unaufgefordert vor der Lieferung das EG-Sicherheitsdatenblatt (§ 6 GefSoffV) zur Verfügung zu stellen. 

3.4 Die Pflicht zur Verwertung und Beseitigung erzeugter Abfälle in Form von Bodenaushub o.ä. werden gemäß §22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) auf den AN übertragen. Anfallende Abfälle sind in jedem Fall fach- und sachgerecht gemäß KrWG zu entsorgen. Bei Nachweispflichtigen Abfällen, ist im Nachgang der Entsorgung ein Entsorgungsnachweis an den AG zu überreichen.


4. Versicherungen

Der AN muss für die Dauer des Vertrages einschließlich Garantie- und Gewährleistungszeiten, Haftpflichtversicherungsschutz mit branchenüblichen Konditionen (Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. Euro pro Schadensereignis) unterhalten. Der AN muss dies auf Verlangen des AG nachweisen, geringere Deckungssummen sind im Einzelfall mit dem AG abzustimmen.


5. Sicherheitsleistung

5.1. Der AG ist berechtigt, als Sicherheit für Vertragserfüllungsansprüche einen Betrag von 10 % des Brutto-Auftragswert für die Dauer der Baumaßnahme einzubehalten. Der AN ist berechtigt, die Auszahlung des Einbehalts für die Vertragserfüllung zu verlangen, wenn er für 10 % des Brutto-Auftragswerts und die Dauer der Baumaßnahme eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechenbarkeit – ausgenommen unbestrittene oder bereits rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen – sowie die Einrede der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB beibringt. Die Kosten der Vertragserfüllungsbürgschaft trägt der AN. 

5.2. Der AG ist berechtigt, ab einem Auftragswert von 50.000 € Brutto als Sicherheit für Gewährleistungsansprüche einen Betrag von 5 % des Brutto-Auftragswerts für die Dauer der Gewährleistung einzubehalten. Der AN ist berechtigt, die Auszahlung des Einbehalts für die Gewährleistung zu verlangen, wenn er für 5 % des Brutto-Auftragswerts und für die Dauer der Gewährleistung eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechenbarkeit – ausgenommen unbestrittene oder bereits rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen - sowie die Einrede der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB beibringt. Die Kosten der Gewährleistungsbürgschaft trägt der AN.


6. Angebot

Der Anbieter hat sich im Angebot genau an die Spezifikation und den Wortlaut der Anfrage zu halten. Auf Abweichungen ist ausdrücklich hinzuweisen. Das Angebot hat kostenlos zu erfolgen.


7. Bestellung

7.1 Bestellungenbedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden zur Bestellung sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen. 

7.2 Änderungen/Erweiterungen des Liefer-/Leistungsumfanges, die sich bei der Ausführung als erforderlich erweisen, wird der AN dem AG unverzüglich schriftlich anzeigen. Sie bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. 

7.3 Die Schriftform gilt auch als gewahrt bei Übermittlung auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung. 

7.4 Die Bestellung gilt vom AN als bestätigt, sofern ihr nicht innerhalb von 10 Werktagen widersprochen wird. Eine Auftragsbestätigung ist nur bei gesonderter Aufforderung zu erstellen.


8. Liefer-/Leistungszeit

8.1 Die in der Bestellung angegebenen Termine der Lieferung oder Leistung sind bindend. Der AN ist verpflichtet, den AG unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus dem sich ergibt, dass der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann. 8.2 Im Falle des Lieferverzuges stehen dem AG die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere der AG berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadenersatz statt der Leistung und Rücktritt verlangen. Verlangt der AG Schadenersatz, steht dem AN das Recht zu, auch nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat


9. Lieferung/Leistung

9.1 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung erfolgt die Lieferung „frei Bestimmungsort“ einschließlich Verpackung. 

9.2 Neben der Lieferanschrift sind in den Transportpapieren die Bestellangaben (Bestellnummer, Bestelldatum, Anlieferadresse, gegebenenfalls Name des Empfängers und Materialnummer) anzugeben.

9.3 Bei der Lieferung von Gefahrstoffen sind dem AG Produktinformationen, insbesondere Sicherheitsdatenblätter, rechtzeitig vor der Lieferung zu übermitteln. Das gleiche gilt für Informationen bezüglich gesetzlich bedingter Vermarktungsbeschränkungen. 

9.4 Der AN ist zu Teillieferungen/-Leistungen grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des AG berechtigt. 

9.5 Die Gefahr geht erst auf den AG über, nachdem die Lieferung/Leistung an den AG übergeben (Kauf) oder vom AG abgenommen (Werksvertrag) wurde.


10. Betreten und Befahren des Werksgeländes/der Baustelle, Haftung

10.1 Beim Betreten und Befahren des Werksgeländes/der Baustelle des AG ist den Anweisungen des Fachpersonals des AG zu folgen. Die Vorschriften der StVO sind einzuhalten. 

10.2 Der AG und seine Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit auch für auch für leichte Fahrlässigkeit. Der AG und seine Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen haften auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Beginn des Vertragsverhältnisses vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Vertragspartner vertrauen konnten.


11. Preise/Rechnungslegung

11.1 Die in der Bestellung genannten Preise sind einschließlich sämtlicher Nachlässe und Zuschläge Festpreise, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 

11.2 die auszufertigenden Rechnungen sind nach erfolgter Übergabe bzw. Abnahme an die in der Bestellung angegebene Rechnungsanschrift zu senden, es kann auch auf elektronischem Wege erfolgen, dazu bedarf es der Zustimmung des AG. Bestellnummern sind anzugeben. 

11.3 Jeder Rechnung muss die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer separat ausweisen (gilt nicht für Kleinbetragsrechnungen). Originalrechnungen dürfen der Warenlieferung nicht beigefügt werden. 

11.4 Der AG bezahlt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den vereinbarten Preis innerhalb von 10 Tagen 2% Skonto oder 30 Tage Netto ohne Abzug, gerechnet ab Übergabe bzw. Abnahme und Rechnungserhalt. 

11.5 Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG im gesetzlichen Umfang zu.


12. Mängelrüge

Bei Lieferung von Waren, die der AG gemäß §§377 HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersuchung der Ware und zur Rüge eines offenen Mangels 12 Werktage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt 12 Werktage ab Entdeckung des Mangels.


13. Mängelansprüche

13.1 Dem AG stehen die gesetzlichen Mängelansprüche ungekürzt zu. Diese verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist der AG berechtigt, vom AN nach eigener Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadenersatz, insbesondere das auf Schadenersatz statt Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten. 

13.2 Der AG ist berechtigt, auf Kosten des AN die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht oder wenn der AG zuvor unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung erfolglos aufgefordert hat. 

13.3 Bei Mängeln verlängert sich die Gewährleistungszeit um die zwischen Mängelrüge und Mängelbeseitigung liegende Zeit. Wird der Liefer-/Leistungsgegenstand infolge eines Mangels vollständig oder teilweise neu geliefert, beginnt die Gewährleistungszeit für den neu gelieferten Gegenstand bzw. die entsprechende Teilkomponente erneut.


14. Datenschutz/Geheimhaltung/Unterlagen

14.1 Der AN verpflichtet sich, alle Informationen/Unterlagen die er bei Durchführung der Bestellung erhält, uneingeschränkt vertraulich zu behandeln. Alle zur Verfügung gestellten Unterlagen werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unaufgefordert dem AG zurückgegeben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wird ausgeschlossen. 

14.2 Der AN ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (DSG) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Datenschutzbedingungen und Datenschutzhinweise der Erdgas Mittelsachsen GmbH finden Sie auf unserer Homepage unter www.e-ms.de.


15. Abtretungsverbot

Abtretungen sowie sonstige Übertragungen von Rechten und Pflichten des AN außerhalb des Anwendungsbereiches des § 354 a HGB sind ausgeschlossen. Ausnahmefälle bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Einwilligung des AG.


16. Kündigung

Von der Bestellung von Lieferungen (§ 433 BGB) kann der AG aus wichtigem Grund bis zur Übergabe der Lieferung jederzeit zurücktreten. In diesem Fall gelten hinsichtlich des Vergütungsanspruchs des AN die vorstehenden Ziffern entsprechend. Der AG erwirbt Eigentum an vergüteten Teilleistungen.


17. Gerichtsstand/Erfüllungsort

17.1 Der Geschäftssitz des AG ist ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. 

17.2 Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des AG Erfüllungsort.


18. Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht.

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