Tarif & Preise
Sie können sowohl für Strom als auch für Erdgas verschiedene Tarife auswählen.
Mit unseren Produkten Fixer-Energiepreis für Strom und Gas bieten wir Ihnen einen Tarif mit einer eingeschränkten Preisgarantie und einer Laufzeit bis zum 31.12.2026 an.
Wenn Sie keine Vertragslaufzeit wünschen, können Sie sich für unsere Produkte EMS-Strom / EMS-Gas entscheiden.
Für detaillierte Informationen und zur Auswahl des passenden Tarifs empfehlen wir die Nutzung unseres Preisrechners auf unserer Website. Dort können Sie durch Eingabe Ihrer Postleitzahl und Ihres Jahresverbrauchs den für Sie optimalen Tarif finden.
Der Strom- bzw. Gaspreis besteht aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem Verbrauchspreis.
Die Preise für Strom und Gas sind abhängig von den Energiekosten. Diese setzen sich maßgeblich aus drei Teilbereichen zusammen:
- Netzentgelte
- Staatliche Steuern
- Abgaben und Umlagen
- Energiebeschaffung und -vertrieb
Den Großteil hiervon, unter anderem auch die Kosten der Energiebeschaffung, können Anbieter nicht beeinflussen.
Preisgarantie bei uns bedeutet, dass bei dem Tarif Fixer-Energiepreis, für Strom und Gas der reine Arbeits-/Energiepreis für einen festgelegten Zeitraum garantiert ist.
Sie möchten Ihren Tarif anpassen? Beispielsweise von der Grundversorgung zu einem unserer Fix-Produkte geht ganz unkompliziert über unseren Tarifrechner.
Gerne können Sie auch Kontakt zu unserem Kundenservice aufnehmen, die Kollegen beraten Sie gerne zu unseren Produkten.
Wir teilen Ihnen die Preisänderungen in schriftlicher Form bis spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden mit. Darin informieren wir, welche konkreten Veränderungen bei den Preisbestandteilen für die Änderung maßgeblich sind.
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Preisänderung finden Sie auch auf Ihrer nächsten Jahresrechnung, in der die neuen Preise sowie die Auswirkungen auf Ihren Verbrauch dargestellt sind.
Eine automatische Anpassung Ihrer monatlichen Abschlagszahlung bei einer Preisanpassung erfolgt nicht. Falls Sie eine Anpassung wünschen, können Sie diese ganz einfach über unser Online-Kundenportal oder in einem unserer Kundenbüros vornehmen.
Für eine Anpassung halten Sie bitte Ihre Vertragskontonummer und Ihren aktuellen Zählerstand bereit.
Rechnung & Zahlung
Jeden Monat zahlen Sie einen sogenannten Abschlag an uns – aber was genau steckt dahinter? Wir erklären es Ihnen.
Mit dem monatlichen Abschlag begleichen Sie im Voraus einen Teil der Kosten für Strom oder Erdgas. Am Ende des Abrechnungszeitraums wird dann Ihr tatsächlicher Energieverbrauch ermittelt. Die bereits geleisteten Abschlagszahlungen werden mit den tatsächlichen Kosten verrechnet.
Haben Sie mehr gezahlt, als Sie verbraucht haben, erhalten Sie eine Gutschrift. War der Abschlag zu niedrig angesetzt, kann es sein, dass Sie eine Nachzahlung leisten müssen. Deshalb ist es sinnvoll, den Abschlag möglichst genau an Ihren tatsächlichen Verbrauch anzupassen.
Die Höhe Ihres Abschlags richtet sich nach dem erwarteten Jahresverbrauch an Strom oder Erdgas sowie den derzeit gültigen Energiepreisen. Grundlage für die Schätzung Ihres Verbrauchs ist in der Regel der Energieverbrauch des Vorjahres.
Die daraus ermittelten Jahreskosten teilen wir auf – meist in elf gleichmäßige monatliche Abschläge. Diese Teilbeträge zahlen Sie jeden Monat. In Ihrer Jahresabrechnung werden diese Zahlungen dann mit den tatsächlichen Kosten für Ihren Energieverbrauch abgeglichen.
Wenn Sie sich bereits für unseren Onlineservice registriert haben, können Sie sich einfach einloggen und dort Ihren Abschlag anpassen.
Alternativ können Sie uns schriftlich, telefonisch oder auch persönlich in unseren Kundenbüros, mit Ihrer Vertragskontonummer oder Zählernummer identifizieren und dann Ihren Abschlag ändern.
Die Abschlagsgrenzen helfen dabei, hohe Nachzahlungen bei der nächsten Jahresabrechnung zu vermeiden. Grundlage für die Höhe Ihres Abschlags ist immer Ihr tatsächlicher Energieverbrauch.
Falls sich Ihr aktueller Verbrauch deutlich verändert, unterstützen wir Sie gern bei der Anpassung Ihres Abschlags. Bitte halten Sie dafür Ihre Vertragskontonummer sowie den aktuellen Zählerstand bereit.
Vertragsmanagement & Kundenservice
Um einen Vertrag abzuschließen, müssen Sie sich zunächst für ein Produkt (Strom, Gas, oder beides) entscheiden. Dies können Sie entweder online über unsere Website oder persönlich bei uns im Kundenbüro vornehmen. Der Vertrag wird dann schriftlich oder elektronisch bestätigt.
Ein Anbieterwechsel läuft ganz einfach ab. Einfach auf unserer Tarifseite die Postleitzahl der Lieferstelle eingeben und den Tarif wählen.
Für den Anbieterwechsel benötigen wir folgende Angaben:
- Name und Adresse
- Zählernummer
- Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)
- Damit die Lieferstelle jederzeit eindeutig zu identifizieren ist, wurde ihr eine MaLo-ID zugeordnet. Diese besteht aus 11 Ziffern und ändert sich nicht. Sie finden sie auf Ihrer Abrechnung oder Sie fragen Ihren Netzbetreiber danach.
Wir kümmern uns um sämtliche Formalitäten mit Ihrem bisherigen Lieferanten und dem Netzbetreiber, einschließlich der Kündigung Ihres aktuellen Vertrags. Der Beginn Ihrer Belieferung hängt von der Laufzeit Ihres bestehenden Vertrags sowie den geltenden Kündigungsfristen ab.
In der Regel ist es nicht erforderlich, dass Sie Ihren bisherigen Vertrag selbst kündigen – das übernehmen wir für Sie im Rahmen des Anbieterwechsels. Wichtig ist lediglich, dass Sie uns alle relevanten Informationen wie Ihre persönlichen Daten, die Marktlokations-ID und die Zählernummer rechtzeitig zur Verfügung stellen, damit der Wechsel reibungslos erfolgen kann.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, entweder per Brief, per E-Mail oder über unser Online-Kündigungsformular.
Kündigungsfrist
Die Vertragslaufzeit und die dazugehörige Kündigungsfrist finden Sie zum Beispiel in Ihrer letzten Jahresrechnung
Sonderkündigungsrecht
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Vertrag auch außerordentlich, d.h. unabhängig von der Vertragslaufzeit, kündigen, sofern ein Kündigungsgrund vorliegt, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zum Beispiel im Fall einer Preisänderung, Vertragsanpassung oder eines Ausbaus Ihrer Gasanlage.
Angaben bei Kündigung
Folgende Angaben sollte Ihre Kündigung enthalten:
Ihre Vertragsnummer, die aktuelle Zählernummer
Unsere Verträge sind zählergebunden und werden aufgrund Ihrer Auszugsmeldung automatisch beendet.
Nutzen Sie dafür bequem unser Online-Formular oder melden Sie sich telefonisch bei unserem Kundenservice.
Die Änderung Ihrer Kundendaten können Sie über unser Online-Kundenportal, schriftlich per E-Mail oder persönlich unserem Kundenservice mitteilen.
Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder Ihrer Verbrauchsabrechnung.
Zählerstand & Verbrauch
Ihren Zählerstand, können Sie, unabhängig von der Art Ihres Zählers, im digitalen Zahlenfeld oder im analogen Zählrad ablesen.
Meistens in Kilowattstunden [kWh] bei Strom oder Kubikmetern [m³] bei Gas.
Ihre aktuellen Zählerstände können Sie uns auf verschiedenen Wegen mitteilen. Gerne können Sie dafür den QR-Code auf unseren Ablesekarten nutzen oder ganz bequem über unser Online-Kundenportal (aktuell aus technischen Gründen nur für EMS-Vertriebskunden möglich). Alternativ können Sie uns, unter Angabe Ihrer Zählernummer, Ihren Zählerstand telefonisch oder per E-Mail mitteilen.
In der Regel einmal im Jahr. Dazu erhalten Sie eine Ablesekarte von Ihrem zuständigen Netzbetreiber.
Der Umrechnungsfaktor von m³ in kWh ist der Brennwert und die Zustandszahl. Erdgas hat nicht immer denselben Brennwert, so spielen bspw. die Temperaturschwankungen während des Abrechnungszeitraums eine Rolle. Der Haupteinflussfaktor ist jedoch die Gas-Zusammensetzung, die sich je nach Region stark unterscheiden kann.
Erdgas ist ein Naturprodukt, daher schwankt der Brennwert. Bei dem im EMS-Netz transportierten sogenannten H-Gas (High caloric gas) liegt er bei durchschnittlich „um die“ 11 kWh/m³.
Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Betriebszustand. Diese Zahl liegt in der Regel zwischen 0,9 und 1,0.
Nach dieser Formel wird’s berechnet:
m³ x Zustandszahl x Brennwert = kWh
Beispiel: 1.600 m³ × 0,9653 × 10,916 = 16.859,5 kWh
*Zustandszahl (Z-Zahl) und Brennwert sind in Ihrer Jahresrechnung ausgewiesen
Umzug
- Teilen Sie uns Ihren Umzug bitte bis spätestens 14 Wochen vorher über unseren Online-Umzugsservice oder in schriftlicher Form mit.
- Sie möchten auch weiterhin von uns in der neuen Lieferstelle mit Strom oder Gas versorgt werden? Dann können Sie über unseren Tarifrechner ganz einfach die Anmeldung für die neue Lieferstelle vornehmen.
- Für Ihre Anmeldung der neuen Lieferstelle brauchen Sie Ihre neue Adresse, das Datum der Schlüsselübernahme, die neue Zählernummer und, falls bekannt, die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID).
- Für die Abmeldung der Belieferung an Ihrer alten Adresse teilen Sie uns das Datum der Schlüsselabgabe mit, das geht direkt im Online-Umzugsservice.
Sie können uns auch gerne die Abmeldung schriftlich oder auch persönlich in unseren Kundenbüros, unter Angabe der Vertragskontonummer, Zählernummer und einer Verzugsanschrift mitteilen.
Den Online-Umzugsservice finden Sie hier. Weitere Informationen zu Kündigung und Umzug finden Sie auch in den AGB zu Ihrem Tarif.
Beachten Sie bitte, dass ab dem 6. Juni 2025 für Stromverträge keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr zulässig sind.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen und ausziehen, ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig über den Eigentümerwechsel informieren.
Denn: Der bisherige Eigentümer bleibt bis zur offiziellen Übergabe für alle Energiekosten verantwortlich.
Informieren Sie uns daher mindestens 14 Tage vorher über Ihren Auszugstermin, den Termin für den Eigentumsübergang aus dem Kaufvertrag und teilen Sie uns Name, Anschrift und Kontaktdaten des neuen Eigentümers mit. So stellen Sie sicher, dass die Energiekosten für die Zeiträume vor und nach dem Eigentümerwechsel dem richtigen Empfänger in Rechnung gestellt werden können.
Bitte informieren Sie uns daher rechtzeitig über alle Änderungen per E-Mail an info(at)e-ms(dot)de oder in schriftlicher Form.
Solange kein Auszug gemeldet wird, gelten Sie weiterhin als Vertragspartner für die Verbrauchsstelle. Das bedeutet: Sie haften weiterhin für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse – auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen.
Unabhängig davon, ob Ihre Immobilie leersteht, neu vermietet wird oder selbst genutzt ist – für uns ist es entscheidend, den aktuellen Nutzungsstatus zu kennen. Nur so können wir den passenden Vertragspartner korrekt erfassen und den monatlichen Abschlagsbetrag angemessen festlegen. Das hilft dabei, fehlerhafte Anmeldungen und aufwendige nachträgliche Korrekturen zu vermeiden. Bitte informieren Sie uns daher rechtzeitig über alle Änderungen per E-Mail an info(at)e-ms(dot)de oder in schriftlicher Form.
24-h-Lieferantenwechsel
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen den Energieversorger wechselt. Dabei übernimmt ein neuer Anbieter die Strom- oder Gaslieferung anstelle des bisherigen. Auch An-, Ab- und Ummeldungen im Zusammenhang mit einem Wohnungswechsel zählen zu den Prozessen des Lieferantenwechsels.
Mit dem Inkrafttreten der, durch die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Regelungen, ab 06. Juni 2025, haben Stromlieferanten künftig ab Prozessanstoß 24 Stunden, um den Wechsel zu bearbeiten.
Nein, Änderungen gelten nur für Stromlieferverträge. Auf Gasverträge haben sie keinen Einfluss.
Nein! Eine Mitnahme Ihres aktuellen Stromvertrags ist leider nicht möglich. Unsere Kundenbüros beraten Sie gerne über unsere attraktiven Stromprodukte!
Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.
Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24-h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.
Betroffen sind insbesondere folgende Fälle:
- Einzug: Der Stromliefervertrag muss künftig bereits vor dem Einzug abgeschlossen werden. Eine rückwirkende Versorgung ab dem Einzugsdatum ist nicht mehr umsetzbar.
- Auszug: Die Abmeldung bei dem Stromlieferanten muss 14 Tage im Voraus erfolgen. Auch hier sind rückwirkende Beendigungen nicht mehr möglich.
- Leerstand: Eigentümer oder Verwaltungen müssen rechtzeitig aktiv werden und bevorstehende Leerstandsmeldungen im Voraus vornehmen.
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung. Vertraglich vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen.
Ihr Stromvertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.
E-Mail: info(at)e-ms(dot)de
Post: Energie Mittelsachsen GmbH, Am Druschplatz 14, 39443 Staßfurt – Brumby
oder über unser Kundenportal https://kundenportal.e-ms.de
- Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
- Zählernummern und Zählerstände (inkl. Ablesedatum)
- Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)
Die Marktlokations-Identifikationsnummer – kurz MaLo-ID – zeigt genau an, wo Strom oder Gas verbraucht oder eingespeist wird. Sie sorgt dafür, dass alle Beteiligten – also Sie, Ihr Energieversorger, der Netzbetreiber und der Messstellenbetreiber – reibungslos miteinander kommunizieren können.
Besonders wichtig ist die MaLo-ID, wenn Sie den Anbieter wechseln möchten – zum Beispiel beim 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden die Nummer ganz einfach auf Ihrer Verbrauchsabrechnung.
Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24-h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.
Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und Gas und beraten Sie zu den besten Tarifen.
Technische Fragen & Smart Meter
Ein intelligenter Zähler (Smart Meter) ist ein moderner, digitaler Stromzähler, der den Energieverbrauch automatisch und in Echtzeit misst. Im Gegensatz zu herkömmlichen Zählern überträgt ein Smart Meter die Daten regelmäßig und direkt an den Netzbetreiber.
Vorteile eines Smart Meters:
- Automatische Ablesung: Der Zähler übermittelt den Verbrauch automatisch, was den Aufwand für manuelle Ablesungen oder Schätzungen reduziert.
- Echtzeit-Daten: Sie erhalten präzise und aktuelle Informationen über Ihren Energieverbrauch, was eine bessere Kontrolle und Optimierung des Verbrauchs ermöglicht.
- Kostenkontrolle: Durch die kontinuierliche Übertragung der Verbrauchsdaten können Sie mögliche Preisschwankungen oder hohe Verbräuche schneller erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.
- Förderung von Energieeffizienz: Die detaillierten Verbrauchsinformationen helfen, den Energieverbrauch gezielt zu senken und so Kosten zu reduzieren.
Wenn Sie einen neuen Zähler benötigen oder einen bestehenden Zähler austauschen lassen möchten, können Sie dies in der Regel über Ihren Netzbetreiber oder Ihren Lieferanten veranlassen. Der Ablauf kann je nach Anbieter und Situation variieren, aber hier sind die allgemeinen Schritte:
Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber:
Wenden Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber, um den Austausch oder die Installation eines neuen Zählers anzufordern. Der Netzbetreiber ist für die Zählerinstallation und -wartung verantwortlich.
Terminvereinbarung:
Der Netzbetreiber wird einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um den Zähler auszutauschen oder zu installieren. In der Regel erfolgt die Installation innerhalb weniger Wochen nach der Anfrage.
Kosten:
In vielen Fällen können für den Austausch oder die Installation eines neuen Zählers Kosten anfallen, die je nach Anbieter und Art des Zählers variieren können. Erkundigen Sie sich vorab, ob Gebühren anfallen.
Allgemeine Fragen
Ein Netzbetreiber ist das Unternehmen, das für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Strom- oder Gasnetze in einer bestimmten Region verantwortlich ist. Er sorgt dafür, dass der Strom oder das Erdgas sicher und zuverlässig von den Erzeugern bis zu den Haushalten und Unternehmen gelangt.
Wichtige Punkte zum Netzbetreiber:
- Unabhängig vom Lieferanten: Auch wenn Sie Ihren Energieanbieter frei wählen können, bleibt der Netzbetreiber immer derselbe – je nachdem, wo Sie wohnen.
- Aufgaben: Er ist zuständig für den Anschluss an das Netz, die Ablesung der Zähler, die Beseitigung von Störungen und die Netzinstandhaltung.
Ihren Netzbetreiber können Sie an verschiedenen Stellen ausfindig machen. Teilweise steht er direkt auf Ihrem Strom- bzw. Erdgaszähler. Andernfalls können Sie ihn mithilfe Ihrer letzten Jahresrechnung ermitteln.
Als Haushalt können Sie mehrere Strom- oder Erdgasverträge mit verschiedenen Lieferanten abschließen. Ihren Netzbetreiber jedoch können Sie nicht frei wählen – er richtet sich nach Ihrem Wohnort und dem dazugehörigen Postleitzahlgebiet.
In jedem Netzgebiet gibt es genau einen Stromnetzbetreiber und einen Gasnetzbetreiber – diese müssen nicht unbedingt identisch sein.
Wichtig zu wissen: Im Gegensatz zum Lieferanten ist der Netzbetreiber festgelegt. Er wird Ihnen automatisch zugewiesen und kann nicht gewechselt werden.
Der Grundversorger ist der Gas- oder Stromanbieter, der in einem bestimmten Gebiet die meisten Haushalte mit Strom oder Erdgas versorgt. Er wird vom Gesetzgeber festgelegt und ist dazu verpflichtet, alle Haushalte in seinem Versorgungsgebiet mit Gas oder Strom zu versorgen, auch wenn diese keinen eigenen Anbieter gewählt haben oder kein spezielles Angebot in Anspruch nehmen.
Die Grundversorgung ist häufig die Standardversorgung, die automatisch aktiviert wird, wenn keine andere Wahl getroffen wurde. Die Preise für die Grundversorgung sind in der Regel höher als bei speziellen Tarifen.
Die Ersatzversorgung tritt ein, wenn Ihr bisheriger Energieanbieter plötzlich den Vertrag kündigt oder nicht mehr liefert, beispielsweise bei einer Insolvenz. In diesem Fall übernimmt der Grundversorger vorübergehend die Lieferung von Strom oder Erdgas, bis Sie einen neuen Anbieter gewählt haben.
Die Preise in der Ersatzversorgung sind in der Regel höher als bei regulären Tarifen, daher sollten Sie so schnell wie möglich einen neuen Anbieter suchen.
Energieeffizienz bedeutet, mit weniger Energie den gleichen Nutzen zu erzielen. Es geht darum, Energie so zu nutzen, dass möglichst wenig verschwendet wird. Das kann durch moderne Geräte, bessere Isolierung oder effiziente Heizsysteme erreicht werden.
Das Ziel der Energieeffizienz ist es, den Energieverbrauch zu senken, Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen, indem weniger Ressourcen verbraucht und weniger CO₂ ausgestoßen wird.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein Gesetz in Deutschland, das den Ausbau von erneuerbaren Energien wie Solar-, Wind- und Wasserkraft fördert. Es legt fest, dass Strom aus erneuerbaren Quellen vorrangig in das Stromnetz eingespeist werden muss und garantiert diesen Erzeugern feste, attraktive Vergütungen für ihren Strom.
Ziel des EEG ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Klimaziele zu erreichen.
Die EEG-Umlage ist ein Betrag, den alle Stromverbraucher in Deutschland bezahlen, um die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien zu finanzieren. Sie wird auf den Strompreis aufgeschlagen und dient dazu, die Kosten zu decken, die durch die festen Vergütungen an Betreiber von Wind-, Solar- oder Wasserkraftanlagen entstehen.
Die Höhe der EEG-Umlage variiert jährlich und wird von der Bundesregierung festgelegt. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen und den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu fördern.
Der Grundpreis ist eine fixe Gebühr, die regelmäßig (meist monatlich oder jährlich) für die Bereitstellung von Strom oder Gas zu zahlen ist. Dieser Preis deckt die Kosten für die Infrastruktur, wie den Betrieb und die Wartung des Netzes sowie den Zähler.
Der Grundpreis ist unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch und bleibt in der Regel gleich, egal wie viel Energie Sie verbrauchen. Er wird zusätzlich zum Arbeitspreis (der auf dem Verbrauch basiert) auf Ihrer Rechnung angezeigt.
Der Arbeitspreis ist der variable Teil der Energiekosten, der sich nach Ihrem tatsächlichen Strom- oder Gasverbrauch richtet. Er wird pro Kilowattstunde (kWh) Strom oder Kubikmeter (m³) Gas berechnet und ist der Betrag, den Sie für jede verbrauchte Einheit Gas oder Strom zahlen.
Je mehr Energie Sie verbrauchen, desto höher fällt der Arbeitspreis auf Ihrer Rechnung aus. Im Gegensatz zum Grundpreis, der konstant bleibt, variiert der Arbeitspreis je nach Verbrauch und den aktuellen Tarifen.
Netznutzungsentgelte sind Gebühren, die für die Nutzung des Gas- oder Stromnetzes anfallen. Diese Entgelte decken die Kosten des Netzbetreibers für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Leitungen und Anlagen, die das Gas oder den Strom zu Ihnen transportieren.
Diese Entgelte erscheinen als Teil Ihrer Jahresrechnung. Sie müssen sich nicht darum kümmern, da wir als Ihr Lieferant den Betrag an den zuständigen Netzbetreiber weiterleiten.
Die Marktlokationsnummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die den Anmeldeprozess bei Strom vereinfacht. Seit 2018 wird die sogenannte Marktlokations-ID („Malo-ID“) in der Kommunikation zwischen Versorger, Netzbetreiber und Kunden verwendet, die eine eindeutige Identifizierung der Verbrauchsstelle gewährleistet und das Risiko von Verwechslungen minimiert. Sie finden diese auf Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung.
Kommunale Wärmeplanung
Die KWP ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie hat u. a. die Aufgabe, die vor Ort vorhandenen Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu identifizieren, um sie ggf. über Wärmenetze in die lokale Wärmeversorgung einbinden zu können. Daneben soll geprüft werden, welche Wärmeversorgungsart vor Ort die wirtschaftlichste ist.
Zur Erreichung der Klimaziele soll die Wärmeversorgung in Deutschland spätestens 2045 treibhausgasneutral erfolgen.
Selbstverständlich! Die jeweilige Kommune ist von Anbeginn in die Prozesse eingebunden. Zwischen der Kommune und dem Auftragnehmer gibt es seit der Auftaktbesprechung einen engen Austausch. Wir empfehlen regelmäßige Konsultationen mit allen (Orts-)Bürgermeistern. Zudem werden Fragebögen an die Bürgermeister und in den Orten tätige Industrie- und Gewerbebetriebe verschickt. Die Ergebnisse fließen in den weiteren Prozess mit ein. Auch Bürgerinformationsveranstaltungen sind geplant.
WPG und Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind miteinander verzahnt. So gilt für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken die nach dem GEG vorgegebene Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung erst mit Ablauf der für die Erstellung eines Wärmeplans im WPG vorgesehenen Fristen. D. h. in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern – also auch in der Egelner Mulde – ab dem 01.07.2028. Hat eine Kommune schon vor Ablauf dieser Fristen einen Wärmeplan vorgelegt und auf dieser Grundlage bestimmte Wärmeversorgungsgebiete definiert, gilt die Vorgabe des GEG zur Nutzung von 65 % Erneuerbaren Energien beim Heizen in dem jeweiligen Gebiet früher. Die rechtsverbindliche Ausweisung erfolgt jedoch nicht im Wärmeplan, sondern beispielsweise durch eine separate kommunale Satzung.
Bei der KWP handelt es sich um eine informelle strategische Planung. Der Wärmeplan muss durch den Stadt- oder Gemeinderat verabschiedet und durch die Kommune veröffentlicht werden. Daraus ergibt sich für die Kommune jedoch keine Verpflichtung, eine bestimmte Wärmeversorgung tatsächlich zu errichten, auszubauen oder zu betreiben. Aus den Ergebnissen der KWP ergeben sich auch keine rechtlichen Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer.
Dennoch ist der Wärmeplan ein wichtiges Planungsinstrument für die Kommune als Basis für weitere, zukunftsweisende Entscheidungen. Nach Fertigstellung und Beschlussfassung soll die Wärmeplanung fünfjährlich fortgeschrieben werden.
Entsprechend der im Wärmeplan empfohlenen Maßnahmen beginnt die Kommune mit der Planung von deren Umsetzung. Konkrete Einzelmaßnahmen werden festgelegt und ein Zeitplan wird erstellt. Ein wichtiger Faktor ist in diesem Zusammenhang die Prüfung möglicher Fördermittel, um die Maßnahmen umsetzen zu können. Insgesamt wird sich die Finanzierung wahrscheinlich aus einer Kombination von kommunalen Eigenmitteln, Fördermitteln von Bund und Land sowie privaten Investitionen zusammensetzen. Oberstes Ziel soll aus Sicht der Kommune sein, die finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der künftigen Wärmeversorgung möglichst gering zu halten. Erst dann wird es an die praktische Umsetzung gehen.
Ausbildung
Nach Eingang deiner Bewerbung über unser Bewerberportal prüfen wir die eingereichten Unterlagen. Wenn sie uns überzeugen, wirst du zu einem ersten Vorstellungsgespräch eingeladen. Wenn das erste Gespräch positiv verlaufen ist, bekommst du eine Einladung zu einem zweiten und damit finalen Bewerbungsgespräch. Hiernach wird die endgültige Entscheidung für einen Bewerber getroffen.
- aussagekräftiges Anschreiben
- vollständiger, chronologischer Lebenslauf (Angaben zur Person, schulische, ggf. berufliche Laufbahn, Kenntnisse und Fähigkeiten, Hobbys)
- Zeugnis(se)
- ggf. Praktika-Nachweise oder Zertifikate
Wir bilden in jedem Jahr Industriekaufleute und Anlagenmechaniker der Fachrichtung Rohrsystemtechnik aus.
Die kaufmännische Ausbildung zum Industriekaufmann dauert 3 Jahre. Die gewerbliche Ausbildung zum Anlagenmechaniker dauert 3,5 Jahre.
Ja, eine Verkürzung ist in jeder Ausbildung möglich.
Nein, eine Garantie gibt es nicht, allerdings wird der Großteil unserer Azubis befristet übernommen und ist noch heute im Unternehmen tätig.
Bei uns bekommst du 30 Tage Urlaub im Jahr.
Wir haben eine tarifvertragliche Arbeitszeit von 38 h/Woche.
Die Möglichkeit ist generell gegeben, wird aber nur nach Bedarf von uns angeboten.
Ja, nach erfolgreichem Bestehen der Fahrerlaubnisklasse B erhältst du von uns eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.000,00 Euro.
Es gibt viele Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung wie z. B. ein Vollzeitstudium, ein berufsbegleitendes Studium oder ein duales Studium.
Die Möglichkeit eines Praktikums besteht bei uns.
Die Probezeit beträgt vier Monate.
Nein, bei uns im Unternehmen bekommst du natürlich alle Ausbildungsmittel gestellt. Mit Beginn der Ausbildung bekommst du z. B. ein iPad und ein Notebook zu deiner Verfügung.
Der Berufsschulunterricht findet im Blockmodell statt. Man befindet sich ca. 2 Wochen am Stück in der Berufsschule und dann 4–6 Wochen im Betrieb.
Hauptsächlich findet die Ausbildung der Industriekaufleute in Brumby statt. Eventuelle Einsätze in unseren Kundenbüros in Schönebeck und Staßfurt gehören ebenfalls zur Ausbildung. Für die Anlagenmechaniker findet die Ausbildung in unserer Fläche bzw. in Magdeburg in Zusammenarbeit mit der SBH Nordost GmbH statt.
Die Anmeldung in der Berufsschule wird selbstverständlich von uns übernommen.
Unsere Industriekaufleute sind an der BbS WEMA in Staßfurt und unsere Anlagenmechaniker gehen an die BbS „Otto von Guericke“ in Magdeburg.
Man muss für die Ausbildung gesundheitlich geeignet sein. Voraussetzung für das Zustandekommen des Ausbildungsverhältnisses ist die Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG.
Grundsätzlich wird man in der Berufsschule darauf vorbereitet. Natürlich bieten auch wir Möglichkeiten der Prüfungsvorbereitung.
Während der Ausbildung durchläuft man die verschiedenen Abteilungen bzw. Meisterbereiche, egal ob Industriekaufleute oder Anlagenmechaniker. Bei uns bekommst du einen ganzheitlichen Einblick in die Abläufe des Unternehmens.
Wir sind ein regionales Energieversorgungsunternehmen mit Sitz im Salzlandkreis. Neben dem Gasnetzbetrieb gehören der Vertrieb von Erdgas- und Stromprodukten sowie innovativen Nahwärme-Konzepten zu unseren Hauptgeschäftsfeldern. Gemeinsam mit unserem Tochterunternehmen GlasCom Salzlandkreis GmbH sind wir zudem in der Sparte Telekommunikation tätig.
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