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Unsere Grund- und Ersatzversorgungs-Tarife für Sie im Überblick

Wer sind Haushaltskunden?

Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen den Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Dies regelt § 3 Ziffer 22 des EnWG.

Wer sind Nicht-Haushaltskunden?

Kunden mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Verbrauch, der 10.000 Kilowattstunden im Jahr übersteigt, sind Nicht-Haushaltskunden.