Entgelte für die Nutzung unseres Gasnetzes
Die Nutzung unseres Gasnetzes ist an gesetzlich regulierte Netzentgelte gebunden. Die Bildung dieser Entgelte erfolgt auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der jeweils gültigen Fassungen der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV), der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und der Messzugangsverordnung (MessZV).
Seit dem 01.01.2009 werden die Netzentgelte gemäß § 1 Satz 2 ARegV im Rahmen der Anreizregulierung bestimmt.
Dabei legt die Landesregulierungsbehörde die Erlösobergrenzen für den jeweiligen Regulierungszeitraum fest.
Auf dieser Basis kalkuliert die EMS die geltenden Netzentgelte nach Maßgabe der GasNEV.




