Entgelte für die Nutzung unseres Gasnetzes

Die Nutzung unseres Gasnetzes ist an gesetzlich regulierte Netzentgelte gebunden. Die Bildung dieser Entgelte erfolgt auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der jeweils gültigen Fassungen der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV), der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und der Messzugangsverordnung (MessZV).

Seit dem 01.01.2009 werden die Netzentgelte gemäß § 1 Satz 2 ARegV im Rahmen der Anreizregulierung bestimmt.

Dabei legt die Landesregulierungsbehörde die Erlösobergrenzen für den jeweiligen Regulierungszeitraum fest.
Auf dieser Basis kalkuliert die EMS die geltenden Netzentgelte nach Maßgabe der GasNEV.

Alle aktuellen Preisblätter im Überblick

Die jeweils gültigen Preisblätter zum Netzzugang finden Sie in unserem Downloadbereich.
Dort stehen Ihnen die Dokumente für die vergangenen und aktuellen Zeiträume zur Verfügung – inklusive Angaben zu Kosten vorgelagerter Netze.

EMS für die RegionAktiv für Staßfurt

EMS für die RegionAktiv für Zerbst

EMS für die RegionAktiv für Schönebeck

EMS für die RegionAktiv für Egeln-Nord

EMS für die RegionAktiv für Schönebeck