Wichtige Hinweise für Transportkunden
Mit Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005, der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) am 29. Juli 2005, gewährt die Energie Mittelsachsen GmbH (EMS) nach den Vorgaben des regulierten Marktes allen Transportkunden den Zugang zu ihren Endverteilernetzen unter Berücksichtigung der jeweiligen netzspezifischen Gegebenheiten.
Die EMS gewährt allen Transportkunden den Netzzugang nach den Regelungen der Kooperationsvereinbarung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Für den Netzzugang zu unserem Endverteilungsnetz wird nach Maßgabe des Lieferantenrahmenvertrages und der Gasnetzzugangsbedingungen der EMS, welche Bestandteil der vorgenannten Kooperationsvereinbarung in ihrer jeweils gültigen Fassung sind, ein Netzentgelt für den Transportkunden fällig. Die Kalkulation der Netznutzungs-, Mess- und Abrechnungsentgelte erfolgt nach den Vorgaben des EnWG und dessen Verordnungen.
Die Netzanschlusskunden im Netzgebiet der EMS sind dem Marktgebiet GASPOOL zugeordnet.
Nähere Informationen zu Verträgen oder zur Marktkommunikation haben wir für Sie im Downloadbereich bereitgestellt.





