Erläuterung zu den Mitteilungspflichten nach GasNEV
Nach § 27 Abs. 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) ist die Energie Mittelsachsen GmbH als Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten regelmäßig nachfolgende aktualisierte Angaben zu veröffentlichen.
Stand 31.12.2024




