Sie müssen nichts weiter tun – wir berücksichtigen die Preisbremsen automatisch in Ihren neuen Abschlägen und informieren Sie rechtzeitig schriftlich über Ihre Entlastung.

Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde,
  • für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde und
  • für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde.

Für weitere Hintergrundinformationen zu den Preisbremsen haben wir für Sie eine umfangreiche FAQ-Liste zusammengestellt.

Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde. Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.HIER finden Sie Tipps zum Energiesparen.

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