
Kulinarische Nächte 2025
Genuss für alle Sinne
Kulinarische Nächte am 13. und 14. Juni im Kurpark
Genuss für alle Sinne, das versprechen wir am 13. und 14. Juni gemeinsam mit dem Solepark Schönebeck/Bad Salzelmen zu den Kulinarischen Nächten. Vom Freitagabend 18 Uhr bis zum späten Samstagabend verwandelt sich der Kurpark dafür in eine große Schlemmermeile. Und das Menü, u.a. mit Philly Cheese Steak, leckeren Burgern sowie Langos und Schmalzgebäck, wird kräftig gewürzt mit Musik und Partystimmung.
Zur Eröffnung rockt am Freitagabend die Band „Empire“ die Kurparkbühne. Mit Witz, Charme und musikalischem Können präsentieren die Zerbster eine abwechslungsreiche Show mit den größten Hits der vergangen drei Jahrzehnte.
Kulinarische Nächte sind nichts für Langschläfer, denn am Samstag geht es bereits ab
11 Uhr weiter – mit einem musikalischen Frühschoppen mit dem Ensemble „Saxlust“. Die Musikanten aus Halle, Magdeburg, Leipzig und Delitzsch spielen Swing, Rock und Welthits im besten Saxophonsound.
Der Naschmittag – Achtung Wortspiel - wird im Kurpark ebenso bunt und abwechslungsreich. Ensembles und Vereine aus der Region präsentieren sich auf der Bühne und sorgen für Unterhaltung. Für Kinder gibt es Spiel- und Bastelaktionen, eine Hüpfburg und natürlich einen Schminkstand. Auch die EMS wird sich von ihrer kulinarischen Seite zeigen. Die Belegschaft hat einen Kuchenbasar initiiert zu Gunsten der noch jungen Abteilung Kinderboxen vom MTV Welsleben. Die kleinen Faustkämpfer werden zudem Kostproben ihres Könnens zeigen.
Ab 16.30 Uhr gehört die Bühne den Protagonisten vom Wettbewerb um den „Salzigen Kochlöffel“. Der Vorjahres-Zweite, die Handballabteilung der SG Lok Schönebeck, will es noch einmal wissen und hat sich überzeugend um die Teilnahme beworben. Die Parkett-HeldInnen werden herausgefordert vom 1. Schönebecker Kanu-Club.
Was gekocht wird, bleibt bis kurz vor Beginn des Duells das Geheimnis der beiden Profi-Köche Tino Fabian und Nico Kanthak.
Eine prominent besetzte Jury mit Solepark-Betriebsleiterin Sibylle Schulz, Schönebecks Oberbürgermeister Bert Knoblauch, EMS-Geschäftsführer Jens Brenner, dem dreifachen Kanu-Olympiasieger Sebastian Brendel und der erfolgreichen Nachwuchsruderin vom SC Magdeburg Lara Wernecke wird darüber entscheiden, wer nicht nur in seiner Sportart sondern auch am Herd sein Handwerk an besten versteht. Bis der Sieger feststeht, sorgt die Sängerin und Keyboarderin Lucia Keller am frühen Samstagabend für die musikalische Unterhaltung.
Wenn die Wettbewerbs-Töpfe und -Pfannen langsam abkühlen, wird es auf der Bühne noch einmal richtig heiß mit der „Venga-Venga-Party – Best of 5“. Deutschlands große Partyreihe feiert mit dem Publikum das Beste aus den 70ern, 80ern, 90ern, 2000ern und aktuelle Hits im Mix. Auf die Besucher wartet eine verrückte Show mit den Venga-DJs und der Comic-Dance-Crew. Der Eintritt ist an beiden Tagen frei!
Hier unser Programm nochmal kurz im Überblick
Freitag, 13.06.2025
Uhrzeit | Programm |
---|---|
18:00 Uhr | Start |
18:45 Uhr | Eröffnungsrede |
19:00 Uhr | Band Empire |
Samstag, 14.06.2025
Uhrzeit | Programm |
11:00 - 13:00 Uhr | Saxlust |
13:15 - 13:45 Uhr | Kinderboxen MATV Welsleben |
14:00 - 14:45 Uhr | Schülerband BBS WEMA |
15:00 - 15:30 Uhr | Breakdancer des Union 1861 Schönebeck e.V. |
16:30 - 19:00 Uhr | Kochwettbewerb der Vereine |
17:45 - 18:30 Uhr | Lucia Keller |
19:30 - 23:30 Uhr | Venga Venga präsentiert BEST OF 5 |

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Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele, Verlosungen und Aktionen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, Verlosungen und Aktionen, die von der Energie Mittelsachsen GmbH (im folgenden EMS genannt) auf Facebook und Instagram angeboten werden.
Sie gelten gegebenenfalls ergänzend zu gesonderten Teilnahmebedingungen, sofern diese mit dem jeweiligen Gewinnspiel, der jeweiligen Verlosung und der jeweiligen Aktion bekanntgegeben wurden. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel, einer Verlosung oder Aktion erkennt jeder Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen, die Teilnahmefristen sowie die gegebenenfalls besonderen Teilnahmebedingungen an.
Teilnahme und Durchführung
Die Aktion findet innerhalb Deutschlands statt. Für die Aktion werden nur Teilnehmer berücksichtigt, die sich mit allen erforderlichen Angaben registriert haben. Pro Teilnehmer sind nur eine Teilnahme und ein Gewinn möglich. Bei mehreren Teilnehmern entscheidet das Los. Eine Barauszahlung, ein Umtausch sowie eine Übertragung des Gewinns auf andere Personen sind ausgeschlossen. Der Gewinner wird nach Beendigung des Gewinnspiels von der EMS auf der jeweiligen Plattform benachrichtigt.
Teilnehmen darf jede volljährige und natürliche Person in eigenem Namen. Minderjährige sind zur Teilnahme berichtigt, wenn der gesetzliche Vertreter zustimmt. Angestellte der EMS sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
Sofern die Teilnahme eine Zusendung von Material zum Beispiel in Form von Daten wie Bilder erfordert, versichert der Teilnehmer, dass er Eigentümer des Materials ist. Des Weiteren muss er alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem zugesendeten Material besitzen. EMS ist nicht verpflichtet, zugesendetes Material zurückzusenden.
Gewinn und Spieldauer
Der tatsächliche Gewinn, kann von dem im Gewinnspiel präsentierten abweichen. Es können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe oder ähnliches bestehen. Des Weiteren akzeptiert der Gewinner notwendige Änderungen des Gewinns, die durch äußere Einflüsse der am Gewinnspiel beteiligten Faktoren bedingt sind.
Das Gewinnspiel endet mit Ablauf des 10.06.2025.
Verpflichtungen des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich je nach Gewinn, den Gewinn am Stand der EMS auf den Kulinarischen Nächten 2025 im Kurpark Schönebeck abzuholen (13. oder 14.06.)
Der ausgeloste Teilnehmer ist verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden nach der Benachrichtigung über den Gewinn der EMS mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Falls innerhalb dieser Frist keine Benachrichtigung erfolgt, behält sich EMS vor, einen anderen Teilnehmer per Los auszuwählen.
Datenschutz
Die Verwendung der Daten der Teilnehmer und deren Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Aktion erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten für den Zeitraum des/r Gewinnspiels/Aktion und anschließend zum Zwecke der Abwicklung gespeichert und genutzt werden. Nach Beendigung der Abwicklung des Gewinnspiels werden sie gelöscht.
Es besteht die Möglichkeit, diese Einwilligung in die Datenspeicherung per Widerruf über die E-Mail-Adresse marketing(at)e-ms.de aufzuheben.
Freistellung von Facebook und Instagram
Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer an, dass Instagram nicht mit dem/r Gewinnspiel/Aktion in Verbindung steht. Der Teilnehmer stellt Facebook und Instagram von jeglichen Ansprüchen frei, da die Aktion, die Verlosung oder das Gewinnspiel in keiner Verbindung mit Instagram steht und in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.
Disqualifikation und Ausschluss von Teilnehmern
EMS ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtige Gründe hierfür existieren, wie zum Beispiel ein Verstoß gegen Teilnahmebedingungen, mehrfache Teilnahme oder Manipulation. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
Änderung der Teilnahmebedingungen und Beendigung des Gewinnspiels
EMS behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich EMS das Recht vor, das Gewinnspiel, die Aktion oder die Verlosung jederzeit ohne Vorankündigung aus wichtigem Grund zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere, wenn der planmäßige Ablauf gestört oder verhindert wird. Sofern eine Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist EMS berichtigt, von dieser Person Schadensersatz zu verlangen. Den übrigen Teilnehmern stehen in solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber EMS zu.
Haftungsbeschränkungen
EMS übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Teilnehmer durch Annahme oder Nutzung des Gewinns entstehen, es sei denn EMS hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine ungültige Regelung ist so zu ergänzen beziehungsweise umzudeuten, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.