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Netzentgelte

Entgelte für die Netznutzung

Die aktuellen Preisblätter als PDF

Die Entgeltbildung für die Netznutzung erfolgt nach Maßgabe des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der dazugehörigen Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV), Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und Messzugangsverordnung (MessZV) in den jeweils gültigen Fassungen. Gemäß § 1 Satz 2 ARegV werden ab 01.01.2009 Netzentgelte im Wege der Anreizregulierung bestimmt.

Auf Basis der von der Landesregulierungsbehörde nach ARegV bestimmten Erlösobergrenzen für die zweite Regulierungsperiode der EMS werden die Netzentgelte nach Maßgabe der GasNEV kalkuliert.