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Grundversorger

Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung durch EMS

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Netzbetreiber ist gem. § 36 Abs. 2 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.

Feststellung des Grundversorgers für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024

Die Erdgas-Grundversorger für das Netzgebiet der Energie Mittelsachsen GmbH (Unternehmensbereich Netz) sind die Gasstadtwerke Zerbst/Anhalt GmbH (Unternehmensbereich Energiewirtschaft) für die Stadt Zerbst/Anhalt (außer Jütrichau), die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH für die Städte Aken (Elbe) und Nienburg (Saale) und die Energie Mittelsachsen GmbH (Unternehmensbereich Energiewirtschaft) für nicht vorstehend genannte Teile des Netzgebietes einschließlich der Ortschaft Jütrichau. (Netzgebiet)
 

Ersatzversorgung mit Erdgas

Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz fällt ein Letztverbraucher in Niederdruck, für den kein Liefervertrag besteht, in die Ersatzversorgung durch den Grundversorger nach § 36 EnWG.

Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf Grundlage eines Lieferungsvertrages des Kunden erfolgt.

Solange Kunden keinen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben, werden diese Kunden für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert. Nach Ablauf der drei Monate erfolgt die Weiterbelieferung zu den Konditionen und Bedingungen der Grundversorgung, sofern sie sich nicht für einen anderen Lieferungsvertrag entschieden haben.

Die Energie Mittelsachsen GmbH kann den Energieverbrauch, der auf die Ersatzversorgung entfällt, aufgrund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und den so ermittelten anteiligen Verbrauch in Rechnung stellen.
 

Niederdruckversorgte Kunden

Wir liefern Ersatzenergie an alle niederdruckversorgten und letztverbrauchenden Haushaltskunden - Ersatzversorgung - zu den Bedingungen der GasGVV und zum Allgemeinen Tarif der Energie Mittelsachsen GmbH, die den Allgemeinen Bedingungen und den Allgemeinen Preisen der Grund- und Ersatzversorgung gemäß §§ 36 und 38 EnWG entsprechen.
 

Kunden anderer Druckstufen

Wir liefern Aushilfsenergie allen Kunden außerhalb der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG zu den Bedingungen der GasGVV und zum Allgemeinen Tarif der Energie Mittelsachsen GmbH, die den Allgemeinen Bedingungen und den Allgemeinen Preisen der Grund- und Ersatzversorgung gemäß §§ 36 und 38 EnWG entsprechen.