Umstellen lohnt sich garantiert
Ihre alte Heizungsanlage (Heizöl, Flüssiggas, Elektro) ist in die Jahre gekommen, oder Sie heizen sogar noch mit Kohle? Dann schalten Sie jetzt um auf umweltschonendes Erdgas! Erdgas ist der sauberste unter den fossilen Energieträgern und sorgt für hohe Energieeffizienz.
Das klare PLUS für Erdgas:
- Eine Erdgas-Heizung spart Platz, ist sauber und günstig
- Erdgas-Haushaltsgeräte sparen Kosten und schonen die Umwelt
- Erdgas-Brennwerttechnik – hoher Wirkungsgrad durch optimale Nutzung von Energie:
- Energie-Einsparung gegenüber Niedertemperaturgeräten
- Energie-Einsparung gegenüber Altanlagen
- Zusätzliches Einspar-Potential in Kombination mit Solarthermie
- Ideal für die Raumheizung und zur Warmwasseraufbereitung
- Sparsamer Verbrauch und hervorragende Öko-Bilanz
- Erdgas ist immer verfügbar. Es ist keine Lagerhaltung erforderlich
Sichern Sie sich Ihre HeizPrämie
Und so funktioniert es: Sie möchten Ihre alte Heizungsanlage auf Erdgas umrüsten und/oder einen vorhandenen aber bislang ungenutzten Erdgas-Hausanschluss aktivieren? Wir helfen Ihnen gerne dabei. Zudem beraten wir Sie, wann ein Umstieg auf Erdgas besonders sinnvoll ist, welche Baumaßnahmen erforderlich sind und welche Geräte sich für die Hausgröße eignen.
Mehr noch: Die Energie Mittelsachsen GmbH fördert Ihre Heizungsumstellung mit der HeizPrämie von bis zu 200 Euro (brutto)*.
Entscheiden Sie sich bei Inbetriebnahme Ihrer modernen Erdgas-Brennwertheizung für ein Erdgas-Produkt von EMS! Und schon sichern Sie sich die ersten 100 Euro Ihrer HeizPrämie*.
Wenn Sie auch im dritten Vertragsjahr eines unserer attraktiven Produkte wählen, erhalten Sie Ihre zweite HeizPrämien-Rate*, also weitere 100 Euro*.
Senden Sie den HeizPrämien-Scheck einfach an uns zurück, und Sie sparen dreifach: mit günstigem Erdgas, attraktiven Produkten von EMS und Ihrer doppelten HeizPrämie.
Übrigens: Bedenken Sie auch, dass Heizungen, die vor dem 1. Januar 1985 installiert worden sind, laut der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) generell ausgetauscht werden müssen.
*Gutschrift auf die jeweils nächste Jahresrechnung.